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Haftung

Rechtliches zur Reittherapie für Menschen mit Behinderung

Ein Gastartikel zu einer Problematik, die für Reitvereine ein ohnehin schon nicht leichtes Thema noch heikler gestaltet. Es geht darin um die Frage, inwieweit die Vereine für Unfälle haften.

Es gibt in der Rechtssprache den Begriff des Nutztierprivilegs. Dieser gesteht Vereinen eine Haftungsbefreiung zu. Ein Verein mit Reittieren müsste diese dazu zur Realisierung von gemeinnützigen Zwecken und auf non-profit-Basis bereithalten.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass sich Reittherapievereine, die Training und Therapie für Behinderte durchführen, auf eben dieses Nutztierprivileg nicht mehr beziehen können. Ein kaum abzuwägendes Haftungsrisiko – was ging dem voraus?

Eingetragener Reitverein und seine Haftung

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