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Rechtliches

Rechtliches zur Reittherapie für Menschen mit Behinderung

Ein Gastartikel zu einer Problematik, die für Reitvereine ein ohnehin schon nicht leichtes Thema noch heikler gestaltet. Es geht darin um die Frage, inwieweit die Vereine für Unfälle haften.

Es gibt in der Rechtssprache den Begriff des Nutztierprivilegs. Dieser gesteht Vereinen eine Haftungsbefreiung zu. Ein Verein mit Reittieren müsste diese dazu zur Realisierung von gemeinnützigen Zwecken und auf non-profit-Basis bereithalten.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass sich Reittherapievereine, die Training und Therapie für Behinderte durchführen, auf eben dieses Nutztierprivileg nicht mehr beziehen können. Ein kaum abzuwägendes Haftungsrisiko – was ging dem voraus?

Eingetragener Reitverein und seine Haftung

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Queerfeldein reiten oder: ein Königreich für einen Reitweg

Ein wilder Jagdgalopp durch ein leuchtend gelb blühendes Rappsfeld, wogende Ähren oder auch saftiges, hohes Gras. Die Mähne flattert einem ins Gesicht, man spürt die pure Kraft der Pferdemuskeln unter sich arbeiten, die Welt rast vorbei und alles was man noch hören kann ist das rhythmische Schnauben des Pferdes, während donnernde Hufe die Erde unter sich zum beben bringen. Ein Gefühl wie vor hunderten Jahren, als Mensch und Pferd noch eine Einheit waren.

Ausritt queerfeldein: lieber nicht
Abseits der Wege: lieber nicht

Nur Dein Pferd, die Natur und Du – ein Traum.

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Aktuell: Reiter in Bad Saulgau verlieren ihren Reitweg

Liest sich wie eine Story aus dem Wilden Westen und nicht aus dem guten, gemütlichen mit dem Lagerfeuer sondern eher der wirklich wilde Westen mit Cowboy, Indianer und viel Geballer: 🙁 https://www.schwaebische.de/region/sigmaringen-tuttlingen/bad-saulgau/stadtnachrichten-bad-saulgau_artikel,-Reiter-fuehlen-sich-aus-dem-Wald-ausgeschlossen-_arid,5545810.html