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Gewährsmängel

Gewährsmängel: das Kehlkopfpfeifen

Kehlkopfpfeifen ist einer der sechs sogenannten Gewährsmängel. Gewährsmangel bedeutete dass, wenn ein Pferd eine oder mehrere dieser Erkrankungen zeigt, der Käufer binnen gewisser Fristen vom Kauf zurück treten konnte. Diese Verordnung wurde mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum 1.1.2002 ersatzlos gestrichen. Seither gelten beim Pferdekauf die gleichen Gewährleistungen wie beim Kauf anderer „Sachen“ nach EU-Recht. Dennoch sollte man sich über die Gewährs- oder Hauptmängel informieren, denn sie schränken die Nutzung des Pferdes erheblich ein bzw. machen sie sogar unmöglich. Zu den Gewährsmängeln gehören außer Kehlkopfpfeifen noch Rotz, Dummkoller, Koppen, Dämpfigkeit und periodische Augenentzündung.

Was genau ist Kehlkopfpfeifen?Weiterlesen »Gewährsmängel: das Kehlkopfpfeifen