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Reitturnier

Wichtig: Pferdetransport ohne Einstreu gibt Strafen!

Hallo zusammen,

für all die, die es noch nicht mitbekommen haben sei hier nochmal erwähnt: Wer mit seinem Pferdehänger, Pferdetransporter, Pferde-LKW oder sonst welchen Fahrzeugen, die zum Transport von Pferden geeignet sind und benutzt werden ohne Einstreu erwischt wird darf zahlen.

Dabei ist was die Art der Einstreu angeht keine Vorschrift vorhanden, es muss nur eingetreut sein. Der Grund? Ganz einfach: Pferde werden nach wie vor nicht als Sportgerät oder Freizeitpartner betrachtet sondern zählen zum Vieh. Dadurch ist ihr Transport in der „Viehverkehrsverordnung“ (ViehVerkV) geregelt.

Im Pferde-Transportanhänger gilt: Einstreu nicht vergessen!
Im Pferde-Transportanhänger gilt: Einstreu nicht vergessen!

Schon ganz zu Anfang (§1, Satz 1, Nr.1) ist dort festgelegt, dass beim Transport von Vieh das sogenannte Absickern, also das Durchsickern von Flüssigkeiten wie Urin oder auch Kot (Durchfall) verhindert werden muss. Weiterlesen »Wichtig: Pferdetransport ohne Einstreu gibt Strafen!