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Versicherung

Pferdehaftpflichtversicherung zu ihrem Schutz

Wer ein Pferd besitzt, weiß, dass diese Tiere allein aufgrund ihrer Größe erheblichen Schaden anrichten können. Denn ein Pferd kann je nach Gemüt und Training schnell scheuen und dabei sowohl Sach- als auch Personenschäden verursachen. Auch wenn das Tier von der Koppel ausbricht und etwa beim Überqueren einer Straße einen Verkehrsunfall auslöst, können dabei erhebliche Kosten anfallen.

Wer haftet bei Schäden?

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OP-Versicherung – sinnvoll oder unnötig?

Der Umgang mit Pferden, sei es beim Reiten, Fahren oder Voltigieren, ist ein wunderbares Hobby. Pferde sind groß, stark, erdverbunden und vermitteln uns Menschen ein Gefühl von Geborgenheit und Freiheit zugleich. Jeder Horseman (und natürlich auch jedes Horsegirl ;-)) weiß genau, was ich meine, sammeln wir doch alle unsere unvergesslichen Pferde-Momente wie ganz besondere Schätze.

Leider muss man trotz, oder vielleicht auch gerade wegen der emotionalen Bindung an unsere Sport- und Freizeitkameraden ein etwas nüchternes Thema unbedingt mit beachten: Was, wenn das geliebte Pferd einen Unfall hat oder krank wird? Vor allem unvorhergesehene Operationen mit dem sprichwörtlichen Rattenschwanz an Folgekosten gehen da schnell so richtig ins Geld. Und wir reden hier sehr wohl von vierstelligen Beträgen.

Pferde vertrauen uns - im Gegenzug sollten wir bestmöglich für sie sorgen. Foto: Lupo / pixelio.de
Pferde vertrauen uns – im Gegenzug sollten wir bestmöglich für sie sorgen.
Foto: Lupo / pixelio.de

Jeder Pferdehalter sollte sich also den Moment Zeit nehmen, über eine OP-Versicherung nachzudenken, denn nichts ist im Falle eines Falles so unangenehm wie eine Versicherung, die man nicht hat.Weiterlesen »OP-Versicherung – sinnvoll oder unnötig?

Rechtliches zur Reittherapie für Menschen mit Behinderung

Ein Gastartikel zu einer Problematik, die für Reitvereine ein ohnehin schon nicht leichtes Thema noch heikler gestaltet. Es geht darin um die Frage, inwieweit die Vereine für Unfälle haften.

Es gibt in der Rechtssprache den Begriff des Nutztierprivilegs. Dieser gesteht Vereinen eine Haftungsbefreiung zu. Ein Verein mit Reittieren müsste diese dazu zur Realisierung von gemeinnützigen Zwecken und auf non-profit-Basis bereithalten.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass sich Reittherapievereine, die Training und Therapie für Behinderte durchführen, auf eben dieses Nutztierprivileg nicht mehr beziehen können. Ein kaum abzuwägendes Haftungsrisiko – was ging dem voraus?

Eingetragener Reitverein und seine Haftung

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